Beratungsprozess
Beratung im FBZ-MYK
Nachdem Sie einen Antrag auf Beratung gestellt haben, wird eine Kollegin / ein Kollege des FBZ mit Ihnen in einem Erstgespräch den genauen Beratungsauftrag klären und mit Ihnen einen Zeitrahmen für die Beratung festlegen.
In einer zweiten Phase werden u.a. mit Hilfe von Unterrichtshospitation und Förderdiagnostik gemeinsam Förderansätze entwickelt, die im Unterricht ausprobiert und evtl. implementiert werden können.
Gemeinsam werden nun ziel- und ergebnisorientierte Förderkonzepte in einem Förderplan festgeschrieben.
Nach einem festgelegten Zeitraum bieten wir Nachgespräche an, um miteinander zu überlegen, inwieweit die gemeinsam entwickelten Förderkonzepte Früchte tragen.
Beratung findet stets
nachfrageorientiert
bedarfsorientiert
zielorientiert
und
auf Augenhöhe
statt. Nur gemeinsam ist es möglich, ein für den Unterricht passendes Förderkonzept zu entwickeln.
Alle Phasen der Beratung werden dokumentiert. Diese Dokumentationen werden nach Beendigung des Beratungsauftrages selbstverständlich allen Antragstellern zur Verfügung gestellt.
Antrag auf Beratung
Vor einer Beratung müssen einige wenige Formulare ausgefüllt werden. Alle Formulare liegen als Word-Dokumente vor und können am PC ausgefüllt werden.
Der Antrag auf Beratung und die Informationen zur Beratungsanfrage setzen einen Beratungsauftrag in Gang, wenn Sie eine konkrete Frage zur Förderung einer Schülerin/eines Schülers haben. Sollten Gespräche mit außerschulischen Partnern geführt werden, ist zudem eine Schweigepflichtsentbindung von Nöten. Um diese kümmert sich die Kollegin/der Kollege des FBZ.
Beide genannten Formulare ermöglichen es den Beraterinnen und Beratern des FBZ, sich auf den Erstbesuch vorzubereiten. Bitte erschrecken Sie nicht vor dem Umfang dieser Formulare. Die meisten Informationen, die für uns wichtig sind, finden Sie in Ihrem Förderplan.
Wir möchten auch Eltern und Sorgeberechtigten die Möglichkeit eröffnen, sich an das FBZ zu wenden. Dazu sollte das Formular Beratungsantrag Eltern verwendet werden.
Sollten Sie als Kollegin oder Kollege im Vorfeld eine Anfrage an das FBZ richten wollen, ohne konkret eine Schülerin bzw. einen Schüler zu benennen, nutzen Sie bitte das Formular Antrag zur kollegialen Beratung.
Alle Anträge senden Sie bitte an die Elisabeth-Schule Mayen.
Anfragen, die den Förderschwerpunkt „Hören“ betreffen, senden Sie bitte direkt an das überregionale Förder- und Beratungszentrum an der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied.